Mündliche Vereinbarungen sind zwar an sich bindend, doch fallen Beweise für gemachte Angaben schwer. Hohe Sicherheit bietet der Vertrag, vor allem dann, wenn er den gesetzlichen Vorgaben entsprechend formuliert ist. Ihr Notar Dr. Handle in Imst übernimmt die Verfassung von Verträgen gerne für Sie. Ob Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Vertrag zur Firmenübernahme oder sonstige Schriftstücke aus dem privaten und unternehmerischen Bereich – Dr. Peter Handle und sein Team sind gerne für Sie da.
Beim Notar geht es grundsätzlich darum, die optimale Lösung für alle beteiligten Parteien zu erwirken. Daher ist es wünschenswert, dass bei der Vertragserstellung alle anwesend sind, die das Schriftstück später auch unterzeichnen werden. Dieses Ideal ist nicht immer durchführbar, etwa bei der Erstellung von Vertragsvorlagen, die für spätere Geschäftsfälle als Muster dienen. Dr. Peter Handle nimmt sich in jedem Fall Zeit für Ihre Anliegen und bezieht nach Möglichkeit sämtliche Wünsche in die Verträge mit ein, die er in seiner Kanzlei in Imst erstellt. Auf diese Weise minimiert sich die Wahrscheinlichkeit, dass es im Verlauf von geschäftlichen oder privaten Vorgängen später noch zu Streitigkeiten kommt. Optimal ist das Erreichen eines Konsenses, bei dem alle Parteien bestmöglich zufriedengestellt werden.
Persönliche Beratung zur Vertragserstellung
Beim Vorgespräch für Verträge wie den Kaufvertrag nimmt sich Notar Dr. Handle ausführlich Zeit. Denn eine genaue Aufnahme von Fakten und Anforderungen aller anwesenden Parteien ermöglicht eine präzise Vertragserstellung, bei der Ihr Notar möglichst viele Eventualitäten bedenken kann. Dr. Handle übernimmt die Wünsche nach genauer Besprechung in rechtlich korrekter Formulierung in den Vertrag.
Vertragserstellung bei Kauf und Verkauf
Besondere Vorsicht ist beim Kauf und Verkauf von Immobilien geboten. Bei der Erstellung Ihres Kaufvertrags ist Notar Dr. Handle in Imst Ihr zuverlässiger Partner. Ich informiere Sie über wichtige Angaben, die im Vertrag nicht fehlen dürfen, und erarbeite mit Ihnen gemeinsam im Zug der Vertragsberatung alle Details des Schriftstücks. Die Ausformulierung übernehme ich für Sie.
Bei Verkäufen kann es besonders leicht zu Missverständnissen kommen, wenn kein Vertrag vorliegt. Daher zahlt es sich aus, beim Verkauf von Eigentum ab einem bestimmten Wert, einen Vertrag aufsetzen zu lassen, der zumindest die wichtigsten Details enthält. Verkäufer wie Käufer sind auf diese Weise vor unangenehmen Überraschungen geschützt.
Rufen Sie uns in der Kanzlei Dr. Peter Handle in Imst an und vereinbaren Sie Ihren Termin für Vertragsberatung und Vertragserstellung. Wir sind gerne für Ihre Fragen da.